Nutzungsbedingungen für GeotIS

Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Sie enthalten Regeln für die Verwendung von GeotIS und die gesetzlichen Vorgaben für die Verarbeitung geologischer und geophysikalischer Daten über Deutschland.

  1. Allgemeine Pflichten
    1. Die unter der URL https://www.geotis.de veröffentlichten Karten, 3D-Daten und Datenbanken wurden vom LIAG-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), den Staatlichen Geologischen Diensten Deutschlands und weiteren Partnern erstellt und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.
    2. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen, in die unter Nutzung der Daten generierte Ergebnisse eingeflossen sind, auf das LIAG und das GeotIS als die Quelle der zugrundeliegenden Daten hinzuweisen und der Datensatz ist unter Angabe zugeordneter Publikationen (siehe Quellen) und der DOI, falls vorhanden, zu zitieren.
      Außerdem ist als Referenzzitat zu nennen:
      • AGEMAR, T., ALTEN, J., GANZ, B., KUDER, J., KÜHNE, K., SCHUMACHER, S. & SCHULZ, R. (2014): The Geothermal Information System for Germany - GeotIS – ZDGG Band 165 Heft 2, 129–144
      Bei der Publikation der unter Nutzung der Daten generierten Ergebnisse in graphischer Form oder von Interpretationen der Daten (z. B. Karten, Profile) ist die Herkunft der Daten wie folgt zu zitieren:
      • "Datenquelle: Datensatzbezeichnung, © LIAG-Institut für Angewandte Geophysik, Ort, Jahr".
      Sollten Sie GeotIS-Daten z. B. für Kartenwerke benutzen, finden Sie hier unser Logo in verschiedenen Varianten zum Download:
    3. Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung von Raumdaten aus GeotIS (z. B. Rasterdaten, Konturlinien etc.) oder eines abgeleiteten Werkes ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber*innen darf von jeder Karte und jedem Datensatz in der Summe nicht mehr als ein Fünftel der Landesfläche Deutschlands in einer Veröffentlichung verwendet werden. Darüber hinaus können für einzelne Karten in GeotIS weitergehende Nutzungseinschränkungen gelten, die von den jeweiligen Rechteinhaber*innen festgelegt wurden (z. B. Nutzungsbedingungen des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie - BKG).
    4. Zur Verbesserung der Bewertungsfähigkeit und Vergleichbarkeit der Datenbestände in GeotIS behält sich das LIAG das Recht vor, von Nutzer*innen bearbeitete Daten aus GeotIS in geeigneter Form einzufordern.
  2. Pflichten aus dem Geologiedatengesetz
    1. Die Nachweisdaten der verwendeten Daten aus GeotIS müssen 2 Wochen vor einer Neubearbeitung der zuständigen Behörde oder den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. (GeolDG § 8 Nr. 6)
    2. Wenn mit technischen Mitteln Daten über das deutsche Hoheitsgebiet aus dem GeotIS zu bewertungsfähigen und vergleichbaren Daten aufbereitet werden, müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Neubearbeitung der zuständigen Behörde oder den zuständigen Behörden diese neuen Fachdaten übermittelt werden. (GeolDG § 9 Abs. 1 Nr. 6)
    3. Gutachten, Studien, räumliche Modelle (inkl. Dokumentation), Vorrats- und Nutzungspotenzialeinschätzungen und vergleichbare Produkte, die auf GeotIS-Daten über deutsches Hoheitsgebiet basieren und die für die geologische Landesaufnahme oder andere öffentliche Aufgaben relevant sind, müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde spätestens 6 Monate nach Abschluss der Arbeiten der zuständigen Behörde oder den zuständigen Behörden übermittelt werden. (GeolDG § 10 Abs. 2)
    4. Bei Neubearbeitungen, die ein Jahr oder länger in Anspruch nehmen, sind jährliche übermittlungen vorzunehmen. (GeolDG § 15 Abs. 2)
  3. Datenqualität, Haftung und Gewährleistung
    1. Das LIAG führt die Aufbereitung der Daten mit der üblichen und angemessenen Sorgfalt durch. Es wird vom LIAG aber keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Daten übernommen. Eine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit der Daten sowie für deren Eignung für die von dem*der Nutzer*in intendierten Zweck wird vom LIAG nicht übernommen.
    2. Das LIAG haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Verletzt das LIAG wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), so haftet es auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf typische voraussehbare Sach- und Vermögensschäden, nicht jedoch für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
  4. Schlussbestimmungen
    1. Es besteht keine Verpflichtung des LIAG, der*dem Nutzer*in bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen oder eine Möglichkeit zum Herunterladen von Daten bereitzustellen. Das LIAG ist berechtigt, die Bereitstellung von Daten und die Nutzung von GeotIS jederzeit einzuschränken oder zu beenden. Das LIAG sichert den Nutzern*innen keine Erreichbarkeit oder Nutzbarkeit von GeotIS zu.
    2. Nebenabreden zu diesen Nutzungsbedingungen bestehen nicht. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover.
    4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.